Standort
Gewerbepark Stadlau
Stop Shop Parkplatz · Gewerbeparkstraße 12, 1220 Wien

🚗 Automarkt
Der Automarkt findet an diesem Standort ausschließlich an Feiertagen statt. Informationen zur Anmeldung erhältst du telefonisch.
🅿️ So können Sie Ihre Standfläche nutzen
Ein normaler Parkplatz misst 5 × 2,50 m. Die Beispiele zeigen die Flächennutzung von oben und helfen Ihnen, die passende Fläche für Ihre telefonische Reservierung zu wählen.
Fahrzeug und Waren müssen vollständig innerhalb der zugewiesenen Parkplatzmarkierungen bleiben. Die Skizzen sind schematische Beispiele; prüfen Sie vor der Reservierung die Maße Ihres Fahrzeugs. Für mehr Fläche geben Sie bitte die benötigte Anzahl an Parkplätzen bei der telefonischen Reservierung an.
📜 Standvereinbarung
- Reservierung und Absage: Reservierungen erfolgen ausschließlich telefonisch am Samstag von 17:00 bis 19:00 Uhr unter 0660 188 15 07. Bitte überlegen Sie vorab, ob Sie einen Parkplatz ohne Auto, zwei Parkplätze mit PKW oder mehr Fläche benötigen. Die Reservierungsbestätigung wird direkt im Anschluss per WhatsApp versendet. Bei besetzter Leitung bitten wir um Geduld und wiederholte Anrufversuche – besonders ab 17:00 Uhr können zahlreiche Versuche erforderlich sein. Bei Verhinderung bitte unbedingt möglichst früh absagen, telefonisch oder per WhatsApp als Antwort auf die Reservierungsbestätigung.
- Platzvergabe und Bezahlung: Die Standgebühr ist direkt bei der Einfahrt vollständig zu bezahlen – bitte den Betrag bereithalten. Anschließend führt das Marktpersonal die Aussteller zu ihren Plätzen. Eigenmächtige Platzwechsel sowie die Weitergabe oder das Teilen der Standfläche sind untersagt. Bei freiwilligem vorzeitigem Verlassen erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr.
- Zeiten und Verkehr: Einlass und Aufbau ab 05:00 Uhr, Marktende um 14:00 Uhr. Bis spätestens 15:00 Uhr muss der Standplatz vollständig geräumt und das Gelände verlassen sein. Straßen, Einfahrten sowie Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben. Warteschlangen und Rückstaus auf öffentlichen Straßen sind zu vermeiden; den Einweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Unnötiger Lärm, Hupen und unnötiges Laufenlassen der Motoren sind untersagt.
- VERSPÄTETE RÄUMUNG: Bei einer vom Aussteller schuldhaft verursachten Überschreitung der Räumungsfrist wird ab 15:16 Uhr eine Vertragsstrafe von 50 € je angefangener Stunde der Verspätung verrechnet. Diese dient der pauschalen Abgeltung der durch die Verzögerung entstehenden zusätzlichen Personal- und Reinigungskosten. Die erste Stunde umfasst 15:16–16:15 Uhr, die nächste beginnt um 16:16 Uhr. Die Zahlung berechtigt nicht zum weiteren Verbleib auf dem Gelände.
- Warenangebot: Erlaubt sind gebrauchte oder selbst hergestellte Waren. Der Verkauf sonstiger Neuware ist auf diesem Flohmarkt untersagt. Verboten sind Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Pyrotechnik, Lebensmittel, Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und Vapes, lebende Tiere, Pflanzen, Medikamente, pornografische Inhalte und Markenfälschungen. Jeder Aussteller ist für die Rechtmäßigkeit und Sicherheit seiner Waren sowie die Einhaltung steuerlicher und gewerberechtlicher Vorschriften selbst verantwortlich.
- Standfläche und Sicherheit: Zelte und Sonnenschirme sind nicht erlaubt. Waren, Fahrzeuge und Aufbauten müssen innerhalb der zugewiesenen Parkplatzmarkierungen bleiben und standsicher aufgestellt sein. Kabel, scharfe Kanten, Spitzen und andere Gefahrenstellen sind so zu sichern, dass Besucher nicht gefährdet werden.
- Sauberkeit und Räumung: Der Standplatz ist sauber zu halten und sauber zu verlassen. Abfälle und nicht verkaufte Waren sind vollständig mitzunehmen. Die Müllbehälter am Gelände sind ausschließlich für Besucher bestimmt, nicht für Standabfälle oder unverkaufte Waren. Das Entsorgen oder Zurücklassen von Waren und Müll in anderen Behältern des Eigentümers oder Veranstalters sowie auf dem Gelände, in der Umgebung oder auf Straßen ist untersagt. Bei schuldhaften Verunreinigungen werden erforderliche, angemessene Reinigungskosten verrechnet; ein Platzverbot und bei entsprechendem Verdacht eine Anzeige bleiben vorbehalten. Auch beim Verkauf des gesamten Warenbestands an Dritte muss der ursprüngliche Aussteller bis zur vollständigen Räumung anwesend bleiben und die saubere, fristgerechte Räumung sicherstellen.
- Haftung und Hausrecht: Waren und Fahrzeuge werden nicht bewacht; die gesetzliche Haftung der Veranstalterin bleibt unberührt. Aussteller haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden durch sie, ihre Mitarbeiter, Waren, Fahrzeuge oder Aufbauten. Eine geeignete Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Kinder sind zu beaufsichtigen. Den Anweisungen des Marktpersonals ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Ausschluss oder Platzverbot erfolgen, bei behebbaren Verstößen nach Aufforderung zur Abhilfe. Bei unmittelbarer Gefahr kann sofort eingeschritten werden. Bei schuldhaft verursachtem, berechtigtem Ausschluss erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Besucherparkplätze, Toiletten und Ladestationen: Besucherparkplätze stehen nur bei freien Kapazitäten im hinteren Geländebereich, Einfahrt beim Woolworth, von 07:00 bis 13:00 Uhr für 5 € zur Verfügung. Sie sind ausschließlich für Besucher bestimmt. Die Anzahl hängt von den verbleibenden freien Flächen ab; ein Parkplatz kann nicht garantiert werden. Eine kostenlose Damen- und eine Herrentoilette befinden sich vor Nicos Café – bitte sauber halten. E-Tankstellen und Zufahrten sind freizuhalten. Ladeplätze dürfen nur während des aktiven Ladens genutzt werden, nicht als gewöhnliche Parkplätze oder Verkaufsflächen.
- Zusätzlich für den Automarkt: Der Automarkt findet ausschließlich an Feiertagen statt. Verkaufsfahrzeuge müssen zugelassen, haftpflichtversichert und mit gültigem Pickerl versehen sein. Zulassungsbescheinigung und aktuelles Prüfgutachten sind auf Verlangen vorzuweisen. Anbieter müssen zum Verkauf berechtigt sein und bekannte Mängel wahrheitsgemäß angeben. Probefahrten auf dem Veranstaltungsgelände sind untersagt. Fahrzeugverkäufe erfolgen ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer; die Veranstalterin übernimmt weder Vermittlung noch Fahrzeugprüfung.
Mit Ihrer Reservierung akzeptieren Sie die vorab zugänglich gemachte Standvereinbarung und verpflichten sich zur Zahlung der vereinbarten Standgebühr. Ohne Reservierung erfolgt die Vereinbarung vor der Einfahrt. Die vereinbarten Regeln sind beim Betreten und Befahren des Geländes einzuhalten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ein gutes Miteinander. Viel Spaß beim Verkaufen und Stöbern!
Ihr Tamaras Floh- & Automarkt Team
